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ÖNORM EN 10025-2

Hot rolled products of structural steels - Part 2: Technical delivery conditions for non-alloy structural steels

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NORM herausgegeben am 15.9.2019


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 10025-2
Ausgabedatum normen: 15.9.2019
SKU: NS-971532
Zahl der Seiten: 40
Gewicht ca.: 120 g (0.26 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 10025-2 :

Dieses Dokument legt die technischen Lieferbedingungen für Flach- und Langerzeugnisse sowie für zur Weiterverarbeitung zu Flach- und Langerzeugnissen vorgesehenes Halbzeug aus warmgewalzten unlegierten Qualitätsstählen in den Sorten und Gütegruppen nach den Tabellen 1 bis 5 (chemische Zusammensetzung) und den Tabellen 6 bis 8 (mechanische Eigenschaften) in den in 6.3 angegebenen Lieferzuständen fest. Drei Maschinenbaustähle sind ebenfalls in diesem Dokument enthalten (siehe Tabellen 2 und 4) (chemische Zusammensetzung) und Tabelle 7 (mechanische Eigenschaften). Dieses Dokument gilt nicht für Hohlprofile für das Bauwesen (siehe EN 10210-1 und EN 10219-1) und Rohre. Die technischen Lieferbedingungen gelten für: - Dicken größer gleich 3 mm und kleiner gleich 150 mm für Langerzeugnisse aus den Stahlsorten S460JR, S460J0, S460J2, S460K2 und S500J0; - Dicken kleiner gleich 400 mm für Flacherzeugnisse aus Gütegruppen JR, J0, J2 und K2; - Dicken kleiner gleich 250 mm für Flach- und Langerzeugnisse aus allen übrigen Sorten und Gütegruppen. Die in diesem Dokument spezifizierten Stähle sind nicht für eine Wärmebehandlung vorgesehen. Ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die im Lieferzustand +N geliefert werden. Spannungsarmglühen ist zulässig. Erzeugnisse im Lieferzustand +N können nach der Lieferung warm umgeformt und/oder normalgeglüht werden (siehe Abschnitt 3). Die Anwendung auf Halbzeug zur Herstellung von Walzstahlfertigerzeugnissen nach diesem Dokument sollte zum Zeitpunkt der Bestellung besonders vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der Bestellung können auch besondere Vereinbarungen über die chemische Zusammensetzung im Rahmen der in den Tabellen 1 und 2 festgelegten Grenzwerte getroffen werden. Bei bestimmten Stahlsorten und Erzeugnisformen darf die Eignung für besondere Verwendung zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden (siehe 7.4.2, 7.4.3 und Tabelle 9).

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