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Accessibility to stations in Europe
Automatische name übersetzung:
Zugänglichkeit der Bahnhöfe in Europa
NORM herausgegeben am 1.1.2008
Bezeichnung normen: UIC 140-2ed.
Ausgabedatum normen: 1.1.2008
SKU: NS-550069
Zahl der Seiten: 47
Gewicht ca.: 141 g (0.31 Pfund)
Land: Internationale technische Norm
Kategorie: Technische Normen UIC
Summary:
ry The purpose of the leaflet is to define a uniform framework governing the design of European stations to ensure consistency in the measures taken to facilitate access for the mobility impaired. Participating establishments will form a stations network facilitating the mobility of persons in Europe and making train travel more attractive, both of which remain key UIC aims (see point 1.2.3 "the accessible stations concept"). These stations may be referred to as accessible stations providing they meet the accessibility requirements laid down in this leaflet. "People with Reduced Mobility" (PRM) means all people who have difficulty when accessing railway infrastructure. Account should also be taken of those people for whom travel is difficult owing to their circumstances such as individuals accompanied by young children or loaded down with shopping bags, parcels or luggage. Indeed almost all of us at some stage experience varying degrees of reduced mobility, which is why a well-designed railway transport chain fosters the growth of travel by train. This leaflet addresses aspects affecting accessibility and the standards governing achievement thereof. It also defines the accessible stations concept. The body of the leaflet comprises a compilation of sketches and diagrams setting out the standards to be met by equipment and facilities. These form the cornerstone of an accessible station and serve as a benchmark. The technical standards given in this leaflet are recommendations that shall not supersede but rather complement national standards The application of fundamental standards should take on board the special requirements affecting railway operations to guarantee safety and order. It should also take on board the objectives pursued by carriers and passenger terminal managers as customer-driven service companies. It is important to draw the attention of carriers and passenger terminal managers to customer requirements in terms of cleanliness and safety. Proper and gradual implementation of these standards will pave the way for comfortable travelling conditions at European level and, by extension, will make life easier for senior citizens and the mobility impaired. Hence, the leaflet is of vital importance for carriers and passenger terminal managers. Appendix A lists and explains all sketches and standards. Appendix B contains statistics concerning the travel habits of senior citizens in Europe.
Name:Zugänglichkeit der Bahnhöfe in Europa| Zusammenfassung Mit diesem Merkblatt wird ein Standardrahmen für die Gestaltung der europäischen Bahnhöfe geschaffen, der Mobilitätsbehinderten einheitliche Zugangsmöglichkeiten garantiert. Die teilnehmenden Bahnhöfe bilden ein Bahnhofsnetz, das europaweit zur Mobilität der Bevölkerung beiträgt und das Reisen mit der Bahn attraktiver macht. Diese beiden Aspekte zählen zu den Hauptzielen der UIC. Diese Bahnhöfe dürfen die Bezeichnung "zugänglicher Bahnhof" tragen, wenn sie die in vorliegendem Merkblatt beschriebenen Zugänglichkeitsanforderungen erfüllen. Der Begriff "mobilitätseingeschränkte Menschen" (PRM) umfasst alle Menschen, die beim Zugang zur Bahninfrastruktur Schwierigkeiten haben. Zu berücksichtigen sind auch die Bedürfnisse von Personen, deren Reise unter erschwerten Bedingungen stattfindet (Reisebehinderte), was z.B. dann der Fall ist, wenn sie Kleinkinder dabei haben oder mit Paketen, Koffern oder Einkaufstaschen beladen sind. Fast jeder von uns ist irgendwann einmal mehr oder weniger stark in seiner Mobilität eingeschränkt. Deshalb trägt eine gute Konzeption aller Komponenten des Schienenverkehrs erheblich dazu bei, dass mehr Reisen mit der Bahn stattfinden. Vorliegendes Merkblatt behandelt die Aspekte, durch die die Zugänglichkeit beeinträchtigt werden kann, sowie die Normen, durch die sie erreicht werden soll. Es definiert zudem das Konzept der "zugänglichen Bahnhöfe". Der Hauptteil des Merkblatts enthält eine Reihe von Zeichnungen und Schemata, die die Standards für die Ausrüstung und Gestaltung der Bahnhöfe definieren, welche die Grundlage für die Zugänglichkeit eines Bahnhofs darstellen und als Bezugsbasis dienen sollen. Die technischen Standards dieses Merkblatts sind Empfehlungen, die nationale Vorschriften nicht ersetzen, sondern eher ergänzen sollen. Bei der Anwendung der Basisstandards sind die besonderen Anforderungen an den Bahnbetrieb zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung zu berücksichtigen. Auch die Ziele der Beförderer/ Betreiber von Fahrgastterminals als Erbringer kundengerechter Leistungen müssen dabei ihren Niederschlag finden. Kundenanforderungen in punkto Sauberkeit und Sicherheit bedürfen besonderer Aufmerksamkeit seitens der Beförderer/Betreiber von Fahrgastterminals. Durch eine sinnvolle und sukzessive Umsetzung dieser Standards werden in ganz Europa bessere Reisebedingungen und damit auch bessere Lebensverhältnisse für ältere Mitbürger und behinderte Menschen geschaffen. Für die Beförderer/Betreiber von Fahrgastterminals ist das Merkblatt somit von großem Nutzen. Anlage A bietet eine Zusammenstellung und Erklärung der Skizzen mit den jeweiligen Standards. Anlage B enthält statistische Angaben zu den Reisegewohnheiten der "Personen mit eingeschränkter Mobilität" in Europa.
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Letzte Aktualisierung: 2024-12-19 (Zahl der Positionen: 2 216 019)
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