Die Norm UIC 920-8-3ed. 1.5.2016 Ansicht

UIC 920-8-3ed.

Standard numerical coding of international freight tariffs

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NORM herausgegeben am 1.5.2016


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: UIC 920-8-3ed.
Ausgabedatum normen: 1.5.2016
SKU: NS-645734
Zahl der Seiten: 12
Gewicht ca.: 36 g (0.08 Pfund)
Land: Internationale technische Norm
Kategorie: Technische Normen UIC

Die Annotation des Normtextes UIC 920-8-3ed. :

3rd edition, May 2016 - Translation The development of computerised charging for international consignments has created the need to establish principles governing tariff codes and numbering. The objectives set are: accurate identification of international tariffs by means of a number to denote each tariff and used as its code, indication of international tariffs within the code system used for tariffs generally. References in this leaflet to "tariffs" also include special agreements under the terms of Article 6 of the CIM, which provide for the granting of reductions in carriage charges or ancillary charges in conjunction with the despatch procedure (e.g. via centralised charging systems). The word "tariffs" does not cover special agreements providing for reductions in carriage charges after forwarding has taken place, i.e. through rebates.

Name:
Einheitliche numerische Codierung der Tarife im internationalen Güterverkehr| 3. Ausgabe, Mai 2016 - Übersetzung Die Fortentwicklung der EDV-mäßigen Frachtberechnung internationaler Sendungen in der Großrechenanlage führt zur Notwendigkeit, die Grundsätze der Tarifcodierung und -nummerierung zu definieren. Der Zweck besteht darin: die Tarife mit einer sowohl für ihre eigentliche Bezeichnung als auch für ihre Codierung zu verwendende Nummer eindeutig zu identifizieren; den internationalen Tarifen im gesamten Tarifcodierungssystem einen Platz einzuräumen. Tarife im Sinne dieses Merkblatts sind auch Sonderabmachungen nach Artikel 6 CIM, bei denen die Ermäßigungen der Frachten oder Nebengebühren im Abfertigungswege (zum Beispiel über zentrale Frachtberechnung) gewährt werden. Nicht unter den Begriff "Tarife" fallen Sonderabmachungen, bei denen die Frachtermäßigungen nachträglich im Erstattungswege gewährt werden.

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